Stiften und SpendenInformationen zum Stiften und SpendenWenn Sie die Stiftung auch finanziell unterstützen möchten, können Sie entweder eine Zustiftung oder eine Spende vornehmen: Zustiftungen und SpendenZustiftungen sind Zuwendungen, die dem Stiftungsvermögen zufließen und, im Gegensatz zu Spenden, nicht zeitnah für die Erfüllung der Stiftungszwecke aufgebraucht werden. Stattdessen tragen sie zum schrittweisen Aufbau des Stiftungsvermögens bei. Aus dessen Erträgen können dann die Stiftungszwecke umfassender und nachhaltiger erfüllt werden. Eine Zustifterin oder ein Zustifter identifiziert sich also mit den Zielen unserer Stiftung und stärkt sie mit dem eingebrachten Vermögen. Zuwendungen unter 500 Euro an die Stiftung behandeln wir als Spende, sofern als Verwendungszweck nicht ausdrücklich „Zustiftung“ angegeben ist. Ab einem Betrag von 500 Euro behandeln wir eine Zuwendung als Zustiftung, wenn dies ausdrücklich so vermerkt ist. Das Formular für einen Zeichnungsbrief können Sie unter Zeichnungsbrief herunterladen. Spenden- und Zustiftungskonto:Stift.Sozial.Protestantismus Bank für Sozialwirtschaft, KölnBIC: BFSWDE33XXX IBAN: DE40 3702 0500 0008 0217 00 |