Stiftungs- und Spendenrecht

Die Stiftung ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen

Stiften und Spenden

Rechtliche Fragen zum Stiften und Spenden

Der Staat fördert die Errichtung von Stiftungen, insbesondere durch Steuererleichterungen bei der Gründung und bei späteren Zuwendungen.

Als Spenderin oder Spender, Zustifterin oder Zustifter können Sie Steuern sparen. Die direkten steuerlichen Auswirkungen hängen vom Einzelfall ab. Fragen dazu beantworten wir Ihnen nach Möglichkeit gerne telefonisch, per Email oder auch in einem persönlichen Gespräch. Im Serviceteil dieser Internetseiten finden Sie die Telefonnummern und Adressen Ihrer Ansprechpartner.


Für jede Spende oder Zustiftung erhalten Sie von uns eine steuerlich absetzbare Zuwendungsbestätigung. Die Stiftung Sozialer Protestantismus ist durch Bescheid des Finanzamtes Altenkirchen-Hachenburg vom 29.05.2012 als ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken i. S. d. §§ 51 ff. AO dienend anerkannt.